Instandhaltungen

Risse im Putz, Algen- oder Moosbefall, Schäden am Beton oder der Witterung ausgesetzte Holzflächen – all dies kann schnell zu hohen Sanierungskosten führen. Werden witterungsbedingte Beschädigungen jedoch rechtzeitig erkannt, lassen sie sich schnell und fachmännisch beheben. Ähnlich verhält es sich mit Innenräumen. Je nach Raumnutzung und Publikumsverkehr sind Abnutzungsspuren kaum vermeidbar. Eine Instandhaltungsvereinbarung sichert Ihnen rechtzeitiges Handeln und kurzfristige Ausbesserungstermine.

Als optimaler Ausgangspunkt für Wartungen und Instandhaltungen gilt grundsätzlich eine technisch mangelfrei erstellte Fassade oder Wand. Daher ist es empfehlenswert, direkt bei der Vergabe eines Auftrags über Putzarbeiten, Anstrich oder ein neues Wärmedämmverbundsystem eine Instandhaltungsvereinbarung abzuschließen.

Spätestens nach zwei Jahren sollte die Erstinspektion erfolgen, um den Istzustand aufzunehmen und die nötigen Wartungsintervalle festzulegen. Entscheidend dafür sind bei Außenfassaden die Intensität der Witterungseinflüsse sowie die baulichen Gegebenheiten. Innenräume weisen je nach Publikumsverkehr und Raumnutzung unterschiedlich starke Abnutzungsspuren auf. Gerade bei repräsentativen Räumen mit starkem Besucherverkehr, wie dies beispielsweise bei Museen oder in Hotels der Fall ist sowie in öffentlichen Gebäuden, die stark frequentiert werden, sind Instandhaltungsverträge daher sinnvoll. Das bietet für Sie den Vorteil, dass kleinere Aufträge kurzfristig von unseren Servicemalern ausgeführt und größere Beschädigungen verhindert werden. Gern unterbreiten wir Ihnen Ihr individuelles Angebot!

Instandhaltungen

Unsere Ansprechpartner für Instandhaltungen erreichen Sie unter
Tel: 040 / 654 98 60
E-Mail: maler@otto-gerber.de